Geld- und ZinsSYSTEMkritik

 

kurz gesagt: wir (kapitalistische Marktwirtschaft) haben uns ein Geld- und Zinssystem geschaffen, dass die Reichen fördert: Umverteilung von unten nach oben. Insoferne ist es aus systematischen Gründen sehr schwer, aus Über- und Verschuldung sowie Armut herauszukommen. SchuldnerInnenberatungen können hauptsächlich Rat geben, unnötige Kosten der Verschuldung zu vermeiden (oft leider lange Wartezeiten für Ersttermin) ... ausser in Fällen des entbehrungsreichen und nicht immer möglichen Privatkonkurses ist es schwer - "im System nicht vorgesehn" [wodt] -, aus Verschuldung und Verarmung herauszukommen!

[woDT]

 

 

Konsumkritik

 

Der „Ausreißer“, Grazer Wandzeitung  beschäftigte sich in der 3. Nummer mit „Konsum und Werbung“: http://kig.mur.at/

 

Der „Buy Nothing Day“ (Kauf-Nix-Tag) am 27. November ist ein weltweiter Aktionstag für ein bewusstes Konsumverhalten.

„Die Idee dahinter ist, dass sich jeder mal eine Pause vom alltäglichen Shopping-Terror gönnt, um mal zu sehen womit man seine Zeit außerdem so verbringen kann, um ein Zeichen zu setzen, um nachzudenken und sich zu informieren.“...

http://buynothingday.narra.de/

 

Zu wenig Geld zum Auskommen?

Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung ?! (seit März 2011)

 

Günstig Einkaufen...

 

Verbilligte Kleidung, Haushaltswaren, Spielsachen etc.:

Der Caritas gespendete und gut ausgesuchte Textilien wie andere Gebrauchsgegenstände und Möbel werden in den  „Carla“-Geschäften der Caritas zu äußerst günstigen Preisen angeboten. Die Mittel aus dem Verkauf kommen direkt diversen Hilfsprojekten der Caritas zugute...

http://caritas-graz.at/

 

Der VinziShop in Graz-Eggenberg, in dem jedEr herzlich willkommen ist, verkauft Sachspenden, die abgeben werden und verfügt so über eine große Auswahl an Kleidungsstücken, Schuhen, Büchern, Kinderspielzeug, Bettwäsche und diversen Haushaltswaren.

Mit dem Erlös aus dem Verkauf der „Sachen, die zum 2. Mal Freude machen“ werden die Einrichtungen der Vinzenzgemeinschaft Eggenberg unterstützt...

http://www.vinzi.at/

 

Second-Hand-Kleidung gibt es auch in Humana-Geschäften, der Erlös fließt in Entwicklungshilfe-Projekte...

http://www.humana.at/

 

Verbilligte Lebensmittel:

Im VinziMarkt in Graz-Eggenberg werden zum Verzehr geeignete Lebensmittel aus Supermärkten, welche bisher einfach weggeworfen wurden zu einem Maximalpreis von 30 % des Normalwertes verkauft.

Einkaufsberechtigt sind alle sozial schwachen GrazerInnen, die allein nicht über mehr Einkommen als 700 € / Monat, bzw. zu zweit 1000 €, zuzüglich 70 € pro Kind verfügen...

http://www.vinzi.at

 

Ebenfalls zu empfehlen ist der SOMA-Laden in der Grazbachgasse 50.

 

 

Ermäßigungen/Freizeit

 

Volkshochschulkurse: 90 % Ermäßigung für Arbeitslose (Bescheid vom AMS mitnehmen)

 

Der Kulturpass (erhältlich u.a. beim ams) ermöglicht Gratiseintritte bei den kooperierende Kultureinrichtungen. (seit April 2006)

 

Stadtbücherei Graz: Arbeitslose zahlen einen ermäßigten Jahres-Mitgliedsbeitrag (5 Euro), es können bis zu 10 Medien 4 Wochen lang kostenlos entlehnt werden.

http://www1.graz.at/stadtbibliothek

 

Gleiches gilt für die Mediathek (5 Medien/1 Woche)

http://diemediathek.at/

 

 

Gebührenbefreiungen und Beihilfen

 

Arbeitslose, MindestsicherungsbezieherInnen, Pflegegeld-EmpfängerInnen, PensionistInnen, gehörlose oder hörbehinderte Menschen, Schüler- oder StudienbeihilfebezieherInnen können um Befreiung von der Fernseh- und Rundfunkgebühr ansuchen. Weiters kann um einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt (bei drei Handy-Anbietern: rd. 25,- EUR pro Monat bei Wertkartenhandy) angesucht werden. Mehr Infos unter: http://www.orf-gis.at/

 

 

Rezeptgebührenbefreiiung:

Bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse kann ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung wegen sozialer Schutzbedürftigkeit gestellt werden. Dafür gelten folgende Einkommensgrenzen: http://www.stgkk.at/

 

 

Wohnbeihilfe:

Maßgeblich für die Höhe der gewährten Wohnbeihilfe ist immer das Einkommen (Arbeitslosengeld) des Vorjahres! Als Einkommen gilt das Gesamteinkommen (netto) aller in einer Wohnung lebenden Personen. Bestimmte Leistungen (z.B. Familienbeihilfe)bleiben bis zur Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes für alleinstehende PensionistInnen bei der Einkommensberechnung unberücksichtigt.

Die neue steirische Wohnbeihilfe umfasst erstmals auch Betriebskosten.

 

http://www.verwaltung.steiermark.at/

(Dienststellen: Wohnen – Wohnbauförderung)

 

Verlängerung der Familienbeihilfe für arbeitslose Jugendliche:

Arbeitslosen Jugendlichen zwischen dem 19. und 21. Lebensjahr wird, sofern sie beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend und ohne Bezüge gemeldet sind, die Familienbeihilfe weiterbezahlt. Das monatliche Einkommen des Jugendlichen darf nicht höher als 296,20 Euro (Wert 2002) betragen.

 

Kinderbetreuungsbeihilfe:

Für Mütter und Väter, die im Rahmen der Arbeitsmarktförderung ein Beschäftigungsverhältnis eingehen oder eine Schulung besuchen und ihre Kinder (unter 15 Jahre) gleichzeitig in Betreuung geben oder deren wirtschaftliche Verhältnisse sich trotz Berufstätigkeit grundlegend verschlechtert haben.

Das monatliche Familieneinkommen darf den Grenzbetrag von 1.676 Euro brutto (Alleinstehende) bzw. 2.438 Euro (Lebensgemeinschaften) nicht überschreiten. Als Einkommen zählen auch Alimente, Unterhaltsleistungen, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Teilzeitkarenzgeld, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, Gründungsbeihilfe sowie Renten und Pensionen.

Die Beihilfe kann jeweils für 26 Wochen gewährt werden, die Förderungsdauer je Kind kann bis zu 156 Wochen betragen.

Der Antrag kann beim AMS gestellt werden und ist an ein Beratungsgespräch mit dem/der BetreuerIn gebunden.

 

Gewerkschaftsmitglieder bekommen bei Arbeitslosigkeit eine monatliche Unterstützung von ihrer Gewerkschaft (Höhe hängt vom Mitgliedsbeitrag ab, ab 2-jähriger Mitgliedschaft)

 

Weitere nützliche Infos gibt es in der Sozialbroschüre der KPÖ Graz, als download (pdf) unter:

http://www.kpoe-graz.at/

 

Eine alphabetische Gesamtliste sozialer Angebote und Leistungen in der Steiermark mit zahlreichen links gibt es auf der Seite http://www.soziales.steiermark.at/

(Sozialserver des Landes).

 

Die SchuldnerInnenberatung...

 

...bietet verschuldeten Einzelpersonen, Familien und Haushalten Hilfe zur Selbsthilfe an, um die Ver- bzw. Überschuldung zu beseitigen oder zu verringern. Kostenlose und vertrauliche Beratung sowie Unterstützung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Lösungen...

http://www.schuldnerberatung.at/

 

 

Talente-Tausch Graz

 

Geht die Waschmaschine kaputt, wird eine teure Reparatur für arbeitslose Menschen zum Problem. Es gibt aber andere Möglichkeiten des Tausches, im Talente-Tausch-Kreis wird nicht gegen Geld getauscht sondern gegen Zeit (bzw. Tätigkeiten, z.B. eine Stunde Babysitten gegen eine Stunde Reparaturtätigkeit). Nähere Infos unter http://talentetauschgraz.tripod.com/

 

 

Zuverdienstgrenzen (für aktuelle Zahlen: frag dein Finanzamt!!!)

 

Ein Zuverdienst bis zur „Geringfügigkeitsgrenze“ ist möglich (keine Kürzung/Streichung von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe), Beschäftigung dem AMS melden! Gilt für alle Arten von Arbeits-Verträgen. Für Werkverträge besteht ab einer gewissen Einkommenshöhe eine zusätzliche Versicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft! Details zu prekären Arbeitsverträgen siehe Seite „job finden“.

 

Negativsteuer [STAND: Dezember 2005 - für aktuelle Zahlen: frag dein Finanzamt!!!]

 

Wer weniger als € 15.770,-- brutto im Jahr verdient, hat Anspruch auf die Negativsteuer, sofern er/sie Beiträge zur Sozialversicherung zahlte.

Bis zu € 110,-, je nach Höhe des Einkommens werden vom Finanzamt rückerstattet.

Das Formular L1 (Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung) ist im Internet downloadbar oder beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt erhältlich. Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einzubringen.

Der Antrag kann für die letzten 5 Jahre mit dem jeweiligen Formular für das

entsprechende Jahr gestellt werden.

 

http://www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/auswahl/_start.htm?FNR=L1

 

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