Häufige Probleme mit dem AMS

 

+ Zwang seitens des AMS statt gegenseitiger Vereinbarung

+ Verpflichtende Zuteilung zu unsinnigen / schlechten Kursmaßnahmen

+ Verpflichtende unsinnige / unerwünschte Bewerbungen

+ Autoritäre AMS-BetreuerInnen oder "Maßnahmen"-TrainerInnen

+ Bezugssperren ohne oder ohne rechtsgültigen Bescheid

+ sonstige? Mitteilungen an: 069981 537 867 oder mob.arbeit@web.de

 

 

Wie kann ich mich dagegen wehren?

kurz gesagt:

# Manchmal hilft, dass mensch seinIhre Rechte kennt. (siehe unten: Beratung) Das AMS hält sich teilweise keineswegs an die geltende Rechtslage: Einige Fälle sind von Obersten Gerichten klargestellt. Siehe z.B die umfangreiche und ständig aktualisierten Darstellungen auf soned.cc.

 

# Immer wieder ist's freilich eine Abwägungs-, Wertungsfrage, die erst gerichtlich geklärt werden müsste: das Risiko trägt dabei, wie gehabt, der/die Schwächere (der/die LeistungsempfängerIn) - es lebe unser ach so soziales System ...

 

# Zugegebenerweise erlaubt das geltende Recht dem AMS einige (zu viele) der oben angeführten (Zwangs)Aktionen. Dies gilt z.B. auch bei der "Betreuungsvereinbarung" [neuerdings: "Betreuungsplan"] zwischen AMS und Arbeitslosem/r (ACHTUNG: Wo Vereinbarung drauf steht, ist Zwang drin). Manchmal hilft auch persönliches Intervenieren bei AMS-AbteilungsleiterIn, -ChefIn oder -Ombudsstelle ...

! Insbesondere bei Fragen zur geltenden Rechtslage empfehlen wir parallel das Beratungsangebot der AK - Steiermark !

sowie unsere Einzel-/Erst-Beratung von Betroffenen für Betroffene ...

[woDT]

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